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Wichtige Informationen zum Arbeitszeitgesetz und Homeoffice
Arbeiten von zu Hause ist zur Normalität geworden. Doch beachtet werden muss: Das Arbeitszeitgesetz gilt im Homeoffice genauso wie im Unternehmen. Pausen und Ruhezeiten müssen eingehalten und dokumentiert werden. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 583 Millionen bezahlte und 702 Millionen unbezahlte Überstunden geleistet, durchschnittlich 16,9 unbezahlte Überstunden pro Beschäftigten.
Gerade im Homeoffice besteht die Gefahr, übermäßig zu arbeiten oder Pausen zu vernachlässigen. Das Arbeitszeitgesetz muss dennoch befolgt werden. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit einschließlich Überstunden und Pausen erfassen. Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben: Bei über 6 Stunden Arbeit sind es 30 Minuten, bei über 9 Stunden 45 Minuten, aufgeteilt in mindestens 15 Minuten. Pausen müssen im Voraus geplant sein.
Das Arbeitszeitgesetz regelt die Ruhezeit zwischen Arbeitstagen, normalerweise 11 Stunden ununterbrochene Erholung. EU-Recht erfordert einen Ruhetag spätestens nach 12 Tagen.
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Arbeitszeit. Es gibt Ausnahmen von den Ruhezeitregelungen, z.B. für Krankenhäuser oder Gaststätten, und Tarifverträge können Abweichungen festlegen.
Für Jugendliche gelten spezielle Pausenregelungen, abhängig von der Arbeitszeitdauer.
Auch im Homeoffice müssen Arbeitgeber die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften überwachen. Ein System zur Arbeitszeiterfassung ist erforderlich, elektronisch oder manuell. Sollte kein elektronisches System vorhanden sein, kann die Arbeitszeit manuell erfasst werden, aber die Einhaltung von Pausen und Ruhezeiten muss nachvollziehbar sein, einschließlich Arbeitsbeginn, Ende und Pausen.