Nachhaltigkeitsreport: Aktuelle Anforderungen für kleine und mittelständische Unternehmen

Qualität von Innovationsberatungen

Gesetzeslage: Was ist vorgeschrieben?

Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung haben sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. Besonders relevant ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union, die seit 2024 anteilig auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) betrifft. Diese Richtlinie verpflichtet Unternehmen, umfassend über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken (ESG) zu berichten. Ziel ist es, Transparenz und Verantwortlichkeit in Bezug auf Nachhaltigkeit zu erhöhen und den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu fördern.

Konkrete Anforderungen: Was bedeutet das für Unternehmen ?

Unternehmen müssen sich auf neue Berichtspflichten einstellen, die über die bisherige freiwillige Berichterstattung hinausgehen. Die CSRD erfordert detaillierte Informationen zu verschiedenen Aspekten der Nachhaltigkeit:

Umweltaspekte: Unternehmen müssen Daten zu ihrem Energieverbrauch, ihren Treibhausgasemissionen, dem Wasserverbrauch und der Abfallbewirtschaftung bereitstellen. Auch Maßnahmen zur Reduzierung negativer Umweltauswirkungen sind darzustellen.
Soziale Aspekte: Hierzu zählen Informationen zu Arbeitsbedingungen, Gleichstellung der Geschlechter, Vielfalt und Inklusion sowie zur Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette.
Governance: Unternehmen müssen darlegen, wie sie nachhaltige Geschäftspraktiken in ihre Unternehmensführung integrieren. Dies umfasst die Verantwortlichkeiten des Managements, Risikomanagement und interne Kontrollmechanismen.

Gesetzeslage und Pflichten: Wer ist betroffen?

Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union sind viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) verpflichtet, umfassend über ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu berichten. Die CSRD gilt für Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

Mehr als 250 Mitarbeiter
Einen Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro
Eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro
Auch börsennotierte KMU, Banken und Versicherungen unterliegen der CSRD.

Die Umsetzung der neuen Berichtspflichten erfordert sorgfältige Planung und Organisation. Hier sind einige Schritte, die Sie beachten sollten:

Analyse und Vorbereitung: Unternehmen sollten zunächst ihre aktuellen Praktiken und Daten erfassen. Eine Bestandsaufnahme hilft, Lücken zu identifizieren und prioritäre Handlungsfelder festzulegen.
Datenmanagement: Eine zentrale Herausforderung ist die Erfassung und Verwaltung relevanter Daten. Unternehmen sollten geeignete Systeme und Prozesse implementieren, um genaue und verlässliche Daten zu sammeln.
Berichterstellung: Die Erstellung des Nachhaltigkeitsreports sollte klar strukturiert und transparent erfolgen. Unternehmen können sich an bestehenden Standards wie den GRI-Standards (Global Reporting Initiative) orientieren, um konsistente und vergleichbare Berichte zu erstellen.
Integration in die Unternehmensstrategie: Nachhaltigkeit sollte nicht nur als Berichtspflicht gesehen werden, sondern als integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen und eine klare Kommunikation der Nachhaltigkeitsziele.

Fazit: Sind Sie betroffen? Dann nutzen Sie die Kompetenz eines zertifizierten Beraters!

In unserer Berater-Suche finden Sie Berater, die Spezialisten auf diesem Gebiet sind. Machen Sie sich das Leben nicht schwerer als nötig und holen Sie sich das Expertentum ins Haus, um die Anforderungen zu erfüllen und sich selbst Nerven und Zeit zu sparen.