Sanierung – Chance der Eigenverwaltung für Mittelständler

Qualität von Innovationsberatungen
Mit dem ESUG hat der Gesetzgeber das neue Instrument der Eigenverwaltung eingeführt, um die erfolgreiche Sanierung von Unternehmen zu erleichtern. Damit verfügen Mittelständler und ihre Berater über das weitere Handwerkszeug "Eigenverwaltung", das es zu nutzen gilt.

Am 1. 3. 2012 ist die 1. Stufe des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat mit dieser Reform den Unternehmern neue Möglichkeiten an die Hand gegeben, ihre Unternehmen frühzeitig und erfolgreich zu sanieren. Ob diese Intention in der Praxis umgesetzt werden kann, hängt nicht zuletzt auch von Ihnen als Berater ab. Zum einen können Sie zur frühzeitigen Sanierung beitragen, indem Sie eine Bewusstseinsänderung bei den Unternehmern erwirken: von den „Es wird schon wieder besser!”-Durchhalteparolen hin zum frühzeitigen Erkennen der Krise und dem Bekenntnis hierzu herbeiführen. Zum anderen sollten Sie in der Krise selbst in einem interdisziplinären Beraterteam die neuen Instrumente verantwortungsvoll einsetzen und dem Unternehmer in der Phase der Erstellung eines Insolvenzplans mit integriertem Sanierungsplan, der Eigenverwaltung und dem sich daran anschließenden „Neustart” qualifiziert zur Seite stehen. Der Beitrag zeigt einige Schritte auf, wie Ihre Mandanten zu der angestrebten Eigenverwaltung gelangen und welche Beratungsleistungen Sie hierbei erbringen sollten.
Das ist der Einstieg von KMU-Berater Ludger Brüggemann in seinen Beitrag für NWB Betriebswirtschaftliche Beratung.
Der Beitrag umfasst die folgende Punkte:
I. Ursprünglicher Zweck der Insolvenzordnung
1. Inhalte der Insolvenzordnung von 1999
2. Reformbedarf
II. Wahrnehmung der Krisensymptome
1. Strategiekrise
2. Ertragskrise
3. Liquiditätskrise
III. Eigenverwaltung – aber nur unter bestimmten Bedingungen
1. Erkennen der drohenden Zahlungsunfähigkeit
2. Beibringen einer Bescheinigung nach § 270b Insolvenzordnung
IV. Beurteilung der Chancen der angestrebten Sanierung
V. Die Eigenverwaltung und ihre Chancen
1. Bisher: Vorwiegend Abwicklung durch den Insolvenzverwalter
2. Zukünftig: Vermehrte Sanierung durch Eigenverwaltung
3. Die Zeit nach der Sanierung
Wie immer in Beiträgen der “NWB-BB” umfasst der Beitrag Praxistipps, Checklisten und weitere Download-Links in die NWB-Datenbank.
Den Original-Beitrag in der “NWB Betriebswirtschaftliche Beratung” können Abonnenten hier lesen und die Checkliste kostenlos herunterladen. Interessenten haben die Möglichkeit, die Zeitschrift inkl. Datenbank 4 Wochen gratis zu testen und ein Probeheft zu bestellen.

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