Kreditverträge und AGB: Das Wesentliche für Mittelständler

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Die Beratungspraxis zeigt: Schon Kreditverträge werden vielfach vor dem Unterschreiben nicht vollständig durchgelesen. Und die AGB der Banken sind den meisten Unternehmen nicht bekannt. Die Regelungen der AGB für Kreditverträge können jedoch sehr relevant werden - speziell wenn die Geschäftsbeziehung zur Bank nicht mehr so gut läuft.

KMU-Berater Carl-Dietrich Sander hat die wesentlichen kreditbezogenen Regelungen der AGB der Banken zum Kreditgeschäft in einem Beitrag für die NWB Betriebswirtschaftliche Beratung 2014-04 zusammen gestellt:

Kreditverträge und AGB: Was Sie zu Sicherheiten und Kündigungen wissen sollten

Seine Kernaussage: Die Formulierungen der Kreditinstitute lassen Raum für Interpretationen – und das macht sie so gefährlich.
Die Gliederung seines Beitrags:
I. Kreditverträge genau vor der Unterschrift lesen
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Bestandteil in jedem Kreditvertrag
III. Wichtige Regelungen in den AGB für das Kreditgeschäft
1. Überblick
2. Regelungen zu Sicherheiten
    2.1 Nachbesicherung
    2.2 Sicherheitenverwertung
    2.3 Übersicherung und Sicherheitenfreigabe
3. Die Kündigungsproblematik
    3.1 Ordentliche Kündigung
    3.2 Kündigung aus wichtigem Grunde
Fazit
Das Fazit seines Beitrags lautet:
"Damit Klauseln in Kreditverträgen und vor allem in den AGB der Banken und Sparkassen keine Stolpersteine für Ihre Mandanten werden, sind ein vorausschauendes Kreditmanagement und eine effektive Bankenkommunikation unerlässlich. Ebenso unerlässlich ist es, dass die Unternehmen dies als eine ständige Chefaufgabe nicht nur begreifen, sondern auch kontinuierlich leben. Es dürfen keine Kommunikationslücken entstehen, die aus Sicht der Kreditgeber zu restriktiven Aktionen Anlass geben könten. Dazu gehört auch, schlechte Nachrichten sofort zu überbringen – natürlich mit konkreten Hinweisen darauf, wie das Unternehmen gegensteuert.
Für Sie als Berater ist dieses Themenfeld eine umfassende Beratungsaufgabe und -chance mit vielfachen Ansatzpunkten für den Einstieg in weiterführende Beratungen."
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