Jahresabschluss: Spiegelbild der Erfolge und Erfolgsfaktor im Kreditgespräch

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Für viele Unternehmen ist der Jahresabschluss jedes Mal nur ein mehr oder weniger lästiges "Pflichtprogramm". Damit werden aber wichtige Gestaltungschancen vergeben.

KMU-Berater Carl-Dietrich Sander, Leiter der “Fachgruppe Finanzierung-Rating” im Bundesverband Die KMU-Berater, schildert aus seiner Beratungserfahrung, warum gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ihren Jahresabschluss als wichtige “Chefaufgabe” ansehen und die darin liegenden Gestaltungsmöglichkeiten gezielt nutzen sollten – und zwar noch vor dem Ende des jeweiligen Geschäftsjahrs. Außerdem bietet er zu diesem Themenkomplex zwei Checklisten an.

Jahresabschluss: Spiegelbild der Erfolge und Erfolgsfaktor im Kreditgespräch

Chefaufgabe Jahresabschluss

Viele Unternehmen sagen schlicht “das macht mein Steuerberater”. Ja und nein.
Ja: Der Steuerberater stellt die Zahlen zusammen und achtet darauf, dass alles seine handelsrechtliche und im zweiten Schritt auch steuerrechtliche Richtigkeit hat.
Nein: Die Entscheidungen zur Gestaltung des Jahresabschluss treffen Unternehmerin / Unternehmer. Denn diese unterschreiben den Jahresabschluss und haften für die Richtigkeit – nicht der Steuerberater. Das gilt für Einzelunternehmen wie Kapitalgesellschaften.
Schlussfolgerung: Dann sollten Unternehmen ihre Gestaltungsentscheidungen auch bewusst und rechtzeitig treffen!

Gestaltungsentscheidungen warum

Der Jahresabschluss soll das Unternehmen so darstellen, wie Unternehmerin / Unternehmer es möchten. Dazu bietet das Handelsgesetzbuch (HGB) als Basis für die Erstellung des Jahresabschluss an vielen Stellen Gestaltungsmöglichkeiten. Natürlich können Unternehmen die Zahlen des laufenden Geschäftsjahres nicht beliebig verändern. Aber die Spielräume nutzen – darüber sollte man schon nachdenken.
Dahinter steht auch die Frage nach der eigenen Bilanzpolitik: Konservativ bilanzen heißt die Vermögenswerte möglichst niedrig ausweisen und damit auch den Jahresüberschuss und die Steuerlast im Rahmen des Möglichen senken. Das finden auch Kreditgeber gut – wenn es transparent kommuniziert wird.
Zusätzlich steht immer die Frage mit im Raum, wie stark soll die Eigenkapital-Position dargestellt werden? Welche Haftungsstärke will ein Unternehmen seinen Kreditgebern aber auch seinen (potenziellen) Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern zeigen?

Gestaltungsentscheidungen noch im laufenden Geschäftsjahr

Es reicht eben nicht, sich “irgendwann” im kommenden Jahr um den Jahresabschluss zu kümmern. Einige Gestaltungsentscheidungen müssen noch im laufenden Geschäftsjahr getroffen werden, und zwar immer dann, wenn für deren Wirksamkeit noch Liquidität bewegt werden soll. Einige Beispiele:

  • Das Unternehmen möchten den aktuell hohen Bestand an Kundenforderungen noch deutlich abbauen (Ziele dabei: Liquidität verbessern und Kontokorrentkredit-Inanspruchnahme senken; damit gleichzeitig Bilanzsumme reduzieren und damit im Rating der Banken die entscheidende Kennzahl Eigenkapitalquote verbessern)
  • Das Unternehmen hat diverse kleinere Investitionen über den Kontokorrentkredit zwischenfinanziert und möchte diese noch in diesem Jahr in ein Darlehen umfinanzieren (Ziele dabei: Zinsaufwand sparen und Finanzierungsstruktur verbessern und damit gleichzeitig die Bankenkennzahl Anlagendeckung)
  • Das Unternehmen möchte aus dem Gewinnvortrag noch Beträge an die Gesellschafter ausschütten und direkt wieder zur Erhöhung des Stammkapitals einbringen (Ziel dabei: Verbesserung der Eigenkapitalstruktur und damit Standing gegenüber Kunden, Lieferanten, Banken)
  • . . .
Gestaltungsentscheidungen im kommenden Jahr

Die Bewertungs-Entscheidungen können Unternehmen natürlich zu Beginn des Folgejahres treffen wie z.B. Bewertung des Warenlagers, der halbfertigen Arbeiten, der Kundenforderungen und auch Bildung von Rückstellungen.

Jahresabschluss und Kreditverhandlungen

Banken benötigen für Kreditentscheidungen Unterlagen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Situation ihres Kreditkunden. Und Banken gründen Kreditentscheidungen gerne auf endgültige Zahlen – also einen Jahresabschluss. Eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vom Dezember des Vorjahres mit einem “vorläufigen Ergebnis” ist deutlich weniger beliebt.
Heißt für Unternehmen: Sie gehen in das Gespräch über eine Kreditverlängerung oder -erhöhung nur mit endgültigen Zahlen – also dem Jahresabschluss. Das bedeutet natürlich: Dieser muss dann ggf. schon im März fertig sein. Das ist kein Zauberwerk, sondern schlicht eine entsprechende Vereinbarung mit dem Steuerberater: wer macht was bis wann, damit man das Terminziel gemeinsam erfolgreich erreicht.

Checklisten zur Unterstützung

Für beide Themen finden Sie eine Checkliste auf www.jahresabschluss-check.de:

  • Gestaltungsentscheidungen: Welche Positionen sind zu berücksichtigen? Diejenigen, für die noch Liquidität fließen müsste, sind gesondert gekennzeichnet zwecks schnellem Zugriff noch im laufenden Jahr
  • Ablauf der Erstellung: Welche Schritte vereinbaren Unternehmen und Steuerberater mit klaren Terminen