Mittelstand goes Digital – Förderung und Unterstützung für Unternehmen

Förderung und Unterstützung für Unternehmen
Die Digitalisierung ist auch in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Chefinnen- und Chef-Aufgabe. Bund und Länder unterstützen die KMU mit verschiedenen Förderprogrammen dabei, Digitalisierungsprojekte erfolgreich auf- und umzusetzen.

KMU-Beraterin Kathja Theunissen, Leiterin der Fachgruppe Fördermittelberatung im Bundesverband Die KMU-Berater, zeigt in ihrem Beitrag einige der wesentlichen Förderprogramme auf – ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.

Serviceangebote für den Mittelstand

Um gerade kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen, setzt die Politik vor allem auf Informationen, Netzwerkbildung und Kompetenzzentren, Qualifizierung und weitere Service-Angebote.

Geeignete Erstanlaufstellen für „digitalisierungswillige“ Unternehmen sind die Mittelstand 4.0 Kompetenzzentren bundesweit, die mit umfangreichen Service-Angeboten eine mehr als „geldwerte“ Unterstützung liefern.

Allgemeine Informationen

Einen Überblick über die Angebote und viele weitere relevante Informationen zum Thema gibt es unter: https://www.mittelstand-digital.de/
Daneben gibt es in den Ländern ebenso umfangreiche Digitalisierungsoffensiven, z. B. unter www.digital-in-nrw.de für Nordrhein-Westfalen dargestellt. Speziell für Start-ups und zur Vernetzung der digitalen Gründungskonzepte mit klassischen Industrien wurden außerdem in NRW fünf sogenannte „digitale Hubs“ eingerichtet.

Förderprogramme auf Bundesebene

Greifbare praktische Unterstützung bietet das Programm „Industrie 4.0 Testumgebungen“. Hier werden an deutschen Forschungsinstituten Möglichkeiten geschaffen, um digitale Produkte zu erproben und digitalisierte Prozesse anzupassen. Die Förderung für KMU zur Nutzung dieser Testumgebungen beträgt 50 Prozent bzw. bis zu Euro 100.000 (www.i4kmu.de).

Übergreifende Förderprogramme

In übergreifenden Förderprogrammen zum Beispiel unter der Förderlinie KMU-innovativ, spielen Aspekte der Digitalisierung auch eine immer größere Rolle.

In diesem Jahr [2017] soll das Beratungsprogramm „go-digital“ auf ganz Deutschland ausgeweitet werden. Hier wird Beratung für Digitalisierungsprojekte mit bis zu 75 % bezuschusst. Das Programm umfasst die Module IT-Sicherheit, Internet-Marketing und digitalisierte Geschäftsprozesse. Unternehmen bis 100 Mitarbeiter können die Förderung nutzen.

Einzelmaßnahmen können je nach thematischer Ausrichtung auch über andere Beratungsförderungsprogramme abgewickelt werden.
Einen Überblick über die Maßnahmen auf Bundesebene finden Unternehmen zum Beispiel in der Broschüre “Aktionsprogramm Digitalisierung” des BMWi.

Förderprogramme auf Länderebene – Beispiele

  • Auf Länderebene gibt es weitere Zuschüsse und Darlehen zum Beispiel in Bayern seit Oktober 2016 den „Digitalkredit“ bis zu Euro 2 Mio. und ab 1 Prozent Verzinsung p.a. Dazu kann ein Zuschuss über bis zu Euro 50.000 als sogenannter „Digitalbonus“ beantragt werden.
  • In Nordrhein-Westfalen gibt es seit April 2017 den sogenannten Innovationsgutschein Digitalisierung. In zwei verschiedenen Phasen können externe Leistungen durch Kompetenzträger mit bis zu Euro 25.000 je Unternehmen gefördert werden.
  • Auch in Berlin fördert man mit dem Programm „Berlin Mittelstand 4.0“ Investitionen in 4.0-Lösungen mit zinsgünstigen und haftungsfreigestellten Darlehen zwischen Euro 2 und 6 Mio.
  • Etwas überschaubarer ist z.B. die Förderung sogenannter Innovationsassistenten in Höhe von bis zu Euro 30.000 pro Jahr in Sachsen-Anhalt.

Wichtige Voraussetzung für eine Förderung

Wie bei allen gängigen Zuschussprogrammen ist wichtig: Vor Beginn, das heißt zum Beispiel auch vor Auftragsvergabe an externe Spezialisten muss jeweils der Antrag eingereicht werden.

Chancen für Unternehmen und Berater

Unternehmen: Informieren Sie sich über die geltenden Bedingungen, Voraussetzungen und Möglichkeiten. Oder fragen Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater.

Beraterinnen und Berater: Informieren Sie Ihre Mandanten über die Fördermöglichkeiten – sowohl ganz gezielt, weil Sie deren Interessenlage bereits kennen, aber auch allgemein als generellen Zusatznutzen der Geschäftsverbindung. Wenn Sie selber nicht tief in diesen Themen stecken, dann kooperieren Sie mit kompetenten Beraterkolleginnen und -kollegen im Bundesverband – Die KMU-Berater.