Messung der Produktivität in Handwerksbetrieben im Bauhaupt- und Baunebengewerbe

Messung der Produktivität
Eine hinreichende Produktivität ist entscheidend für den Unternehmenserfolg. Mit einfachen Messverfahren lässt sich die Produktivität einschätzen.

In vielen Handwerksbetrieben dominieren die Lohnkosten auch heute immer noch die Gewinn- und Verlustrechnung. Für die unternehmerischen Berater, die neu in ein Bauhandwerksunternehmen kommen, stellt sich dabei vielfach die Frage, ob eine unzureichende Produktivität gegeben ist.

Im Folgenden soll zunächst auf die Schwierigkeiten, die sich aus den praktischen Kalkulationen in Handwerksbetrieben im Hinblick auf die Produktivitätsmessung ergeben, eingegangen werden. Weiterhin soll ein relativ einfaches Messverfahren für die Produktivität der Baustellen vorgestellt werden, die eine Messung der Produktivität ermöglichen. Diese stellen allerdings nur Näherungsverfahren dar. Daraus sollen dann einige „Forderungen“ für gewisse Mindeststandards abgeleitet werden, die der Steuerberater gemeinsam mit einem Unternehmensberater für den Mandanten einführen sollte.

Kalkulation in Handwerksbetrieben

In der Regel arbeiten die Unternehmen mit einem Vollkostensatz. Dieser wird häufig nicht individuell ermittelt, sondern er passt sich den Marktgegebenheiten an. Viele Unternehmen nutzen dazu die Musterberechnung der Handwerkskammern. Sie werden aber nicht an die individuellen Verhältnisse des Unternehmens angepasst. Eine wesentliche Schwachstelle ist hier, dass insbesondere die „unproduktive Zeit“ nicht hinterfragt wird.

Einen weiteren Problembereich stellen die Einheitspreise dar. Diese liegen als Basisdaten einem Angebot zugrunde. Fragt man bei den Unternehmern nach, so können sie vielfach relativ gut abschätzen, wie lange für ein Bauvorhaben in Mann-Tagen benötigt wird. Fragt man aber gleichzeitig, wieviel Zeit innerhalb eines Bauvorhabens für die Mitarbeiter kalkuliert wurde, so ist diese Frage weitaus schwieriger zu beantworten. Denn auch bei den Einheitspreisen wird mit Erfahrungswerten gearbeitet. Eine Zerlegung in Material, Lohnleistung und Verwaltungskosten sowie Deckungsbeitrag findet in der Regel nicht statt.

Als Problem lässt sich hier festhalten, dass dieser Abgleich in der Regel also gerade nicht stattfindet.

Entscheidend kommt es nun darauf an, ob der Unternehmer versteht, dass er hier tatsächlich ein Problem hat. Aus der Praxis haben wir daher ein relativ einfaches Verfahren entwickelt, um hier das Problembewusstsein zu schärfen. Dazu wird vereinfachend der Rohertrag der letzten Gewinn- und Verlustrechnung genommen. Von diesem wird in Absprache mit dem Unternehmer der Materialzuschlag abgeschätzt und ebenfalls abgezogen. Der Restbetrag wird durch den kalkulatorischen Stundensatz geteilt.

Einfache Messverfahren für die Produktivität

Bei der Mehrzahl der Bauhandwerksbetriebe ist keine Kostenträgerrechnung vorhanden. Daher werden in der Regel auch keine Nachkalkulationen durchgeführt. Auf die Problematik im Hinblick auf die Bewertung, die sich bei den halbfertigen Arbeiten ergibt, wurde vom Autor schon im anderen Zusammenhang hingewiesen.

Dennoch dürfte die hinreichende Produktivität der entscheidende Faktor für den Unternehmenserfolg oder –misserfolg sein, wenn man ceteris paribus davon ausgeht, dass die Materialeinsatzquote weitgehend vom Markt vorgegeben ist und von daher vom einzelnen Unternehmen in geringem Umfang beeinflusst werden kann.

Um eine „Zerlegung“ der Einheitspreise in einen Preis für den Material- oder Fremdleistungsanteil und den Lohnanteil wird man nicht herumkommen. Damit ist gleichzeitig der Sollwert für den Materialeinkauf und die Arbeitsleistung zunächst vorgegeben. Diesem Sollwert ist der (jeweilige) Istwert gegenüberzustellen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich dieser Sollwert häufig „dynamisch“ entwickelt, da es sehr oft zu Stundenlohnarbeiten oder Leistungsänderungen in Form von Nachträgen kommt. Diese müssen dann entsprechend nachgepflegt werden.

Vor Baubeginn Stundenzahl abgleichen

Es ist daher empfehlenswert vor Beginn der Baumaßnahme die theoretische Stundenzahl, die sich aus den Einheitspreisen ergibt mit der Stundenzahl, die sich aus der Betrachtung der Arbeitsschritte ergibt, abzugleichen. Sie sollte weitestgehend übereinstimmen.

Während der Baumaßnahme sollten die Stundenaufzeichnungen (Stundenzettel oder elektronische Zeiterfassung) mit dem Bauvorhaben abgeglichen werden. Dies ist in der Regel ohne weiteres möglich, da regelmäßig für die einzelnen Baumaßnahmen Abschlagsrechnungen gestellt werden aus denen sich der Leistungsstand ergibt. Diese kann wiederum ohne weiteres mit der Kalkulation nach Arbeitsschritten abgeglichen werden. Hier werden Über- oder Unterdeckungen bei der Produktivität schnell erkennbar. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand ist insofern minimal, da alle Daten im Unternehmen bereits vorhanden sind. Eine Ermittlung der Stunden ist auf dieser Basis ohne größere Probleme möglich.

Autor: KMU-Berater Werner Broeckmann, Leiter der Fachgruppe Bauwirtschaft

Werner Broeckmann KMU-Berater
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