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Liquiditätsengpass beseitigen – Lebensmittelhandel
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ToggleKMU-Berater Stefan Lang beschreibt die Sanierung eines türkischen Lebensmittelhändlers vor dem Hintergrund eines gravierenden Liquiditätsengpasses:
Ausgangslage/Beschreibung des Unternehmens
Ein türkischer Großhändler, geführt in der Rechtsform einer GmbH, weist einen Jahresumsatz von ca. 5 Mio. EUR auf und beliefert i.d.R. kleine türkische Einzelhändler. Darüber hinaus beschäftigt die GmbH ca. 20 Mitarbeiter.
Seit Unternehmensgründung wird der Betrieb, der seit einigen Jahren gefestigt am Markt besteht, von einer Hauptbankverbindung in finanziellen Angelegenheiten begleitet. Primär wird dem Unternehmen eine laufende Linie für den Geschäftsbetrieb zur Verfügung gestellt.
Bis 2012 hat das Unternehmen positive Ergebnisse erwirtschaftet. Im Kalenderjahr 2013 zeichnete sich ab, dass voraussichtlich zum Ende dieses Geschäftsjahres hohe Verluste entstehen werden. Hintergrund ist das rasante, unkontrollierte Umsatzwachstum. Aufgrund des dadurch benötigten zusätzlichen Liquiditätsbedarfs stellte die Hausbank befristet eine zusätzliche Überziehungslinie zur Verfügung.
Problemstellung: Liquiditätsengpass
Die Hausbank hat aufgrund verschlechterter Unternehmenszahlen in 2013 die befristet gewährte Überziehungslinie nicht mehr verlängert, wodurch dem Unternehmen eine Zahlungsunfähigkeit drohte, sofern die Hausbank diese Linie nicht weiterhin gewähren würde – ein Liquiditätsengpass. Die Bank forderte zur weiteren Entscheidung ein Sanierungsgutachten.
Vorgehensweise zum Liquiditätsengpass
Der Unternehmer erteilte den Auftrag zur Erstellung eines Sanierungsgutachtens gemäß KFS® Standard (gemäß Berufsbild KMU-Sanierungsberater der Fachgruppe Sanierung im KMU-Beraterverband), in welchem die Unternehmens-, Krisenursachen- und Maßnahmenanalyse signifikant erörtert wurden.
Im Zuge der Gutachtenerstellung wurde durch den KMU-Fachberater Sanierung® festgestellt, dass keine Überschuldung vorlag, die Zahlungsunfähigkeit bei Wiedereinräumung der Linie nicht eintreten würde und verschiedenste Unzulänglichkeiten in den Bereichen Betriebswirtschaft und Organisation vorherrschten.
Gleichzeitig wurde festgestellt, dass das Unternehmen fortführungsfähig ist, wenn
- sich das Unternehmen von einem bestimmten Standort trennt,
- sich das Unternehmen von einem bestimmten Lieferanten trennt (negative Margen),
- das Unternehmen die Personalstruktur den Veränderungen unter 1. und 2. anpasst.
Zusatzinformation: Laut Insolvenzordnung InsO (§15a Abs. 1, Satz 1) ist bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung durch die Vertretungsorgane, spätestens nach drei Wochen, der Insolvenzeröffnungsantrag zu stellen. Gleichzeitig ist das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (§§17, 19 InsO) zu berücksichtigen.
Lösung: Unternehmenssanierung mit Kerntätigkeiten – Liquiditätsengpass verhindern
- Vorlage des Sanierungsgutachtens bei der Hausbank zur Kreditentscheidung über die Verlängerung der befristeten Zusatzlinie. Die Genehmigung durch die Hausbank wurde mit der Verpflichtung zu einem festen Tilgungsplan erteilt auf der Basis der gemeinsam zwischen dem Fachberater und dem Unternehmer erarbeiten Liquiditätsplanung. Damit konnte die drohende Zahlungsunfähigkeit beseitigt werden.
- Schließen des defizitären Standorts mit beratender Unterstützung zur vollständigen Abwicklung.
- Trennen von einem Lieferanten (negative Margen).
- Erarbeiten und Umsetzen der nötigen Anpassung der Personalstruktur.
- Während der Sanierungsphase wurde ein regelmäßiges und kontinuierliches Controlling gemeinsam durch Berater und Unternehmer durchgeführt und zu vereinbarten Terminen der Bank übergeben.
Damit ist der Liquiditätsengpass vermieden worden und die Sicherung des Unternehmens gelungen.