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FAQ zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Was bedeutet das neue GEG für meinen Betrieb?
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Das Gebäudeenergiegesetz für die Regelungen zum Einbau neuer Heizungen gilt seit dem 1. Januar 2024. Wir haben die Fakten für Sie zusammengefasst:
Ich heize in meinem Betrieb mit Öl oder Gas: Was ändert sich für mich mit dem neuen GEG?
- Bestehende Öl- oder Gasheizungen können weiter betrieben werden
- Neue Regelungen gelten nur für den Einbau neuer Heizungen
Darf ich eine kaputte Heizung in meinem Betrieb reparieren?
- Bei Defekt: Reparatur möglich; bei Nichtreparierbarkeit müssen neue Standards eingehalten werden
- Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden
Was ist beim Einbau einer neuen Heizung zu beachten?
- Umstieg auf neue Heizungsart in Einklang mit kommunaler Wärmeplanung
- Ab Juni 2026 bzw. 2028 müssen Städte Wärmeplanungen vorlegen
- Neue Heizung muss zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen oder an Wärmenetz anschließen
Welche Übergangsfristen gelten für den Einbau neuer Heizungen?
Möglichkeit zur Installation gebrauchter oder Mietheizungen mit fossilen Energieträgern für begrenzte Zeit
Was ist eine Mietheizung?
Alternative zur Heizungsinvestition: Mieten oder Leasen
Dienstleister bietet Heizung inkl. Service, Wartung, Reparaturen, Garantie
Was gilt, wenn meine Öl- und Gasheizung vor 2024 eingebaut wurde?
- Heizungen vor 2024 können bis 31. Dezember 2044 zu 100 Prozent mit fossilen Brennstoffen betrieben werden
- Danach: Betrieb mit biogenen oder synthetischen Brennstoffen oder Anschluss an Wärmenetz
Was passiert mit alten Heizkesseln?
- Beschränkung der Betriebszeit für alte Heizkessel
- Kessel vor 1991 nicht mehr betreibbar
- Ausnahmen für Niedertemperatur-Heizkessel, Brennwertkessel, bestimmte Anlagen und selbst bewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser
Welche Gebäude sind nicht vom Gebäudeenergiegesetz betroffen?
- GEG gilt für gekühlte oder beheizte Gebäude (Wohngebäude, Nicht-Wohngebäude, öffentliche Bauten)
- Ausnahmen: Gewächshäuser, Stallanlagen, unterirdische Bauten, Traglufthallen, etc.
Welche Anforderungen gelten im Rahmen des GEG ab 2024 für Nichtwohngebäude?
- Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungs-, Klima- oder kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW müssen bis zum 31. Dezember 2024 mit einem System für Gebäudeautomation ausgerüstet werden.
- Diese Regelung gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude im gewerblichen Bereich.
Welche Ausnahmen gelten für Hallenheizungen?
- Ausnahmen für Hallen mit über vier Metern Höhe
- Tausch von Geräten: 10 Jahre Zeit
- Tausch kompletter Heizung: 2 Jahre Übergangsfrist
Was ist ein Fernwärmenetz?
- Belieferung von Gebäuden mit Warmwasser und Heizwärme über unterirdisches Rohrleitungsnetz
- Verschiedene Wärmequellen möglich, wie (Block-)Heizkraftwerke, Abwärme, Geothermie, Solarthermie
Wo erfahre ich, ob meine Gemeinde ein Fernwärme- oder ein Gasnetz hat?
Informationen direkt bei der Gemeinde erfragen
Welche Ausnahmen gibt es? Welche Härtefälle werden anerkannt?
- Härtefallregelung ermöglicht Weiterbetrieb alter Öl- oder Gasheizungen nach 2028
- Befreiung durch Antrag bei zuständiger Behörde bei Unzumutbarkeit aufgrund finanzieller oder persönlicher Umstände
Wie erreiche ich die geforderten 65 Prozent erneuerbare Energien beim Heizen?
- Anschluss an Wärmenetz, Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, grünes Gas oder Öl
- Individuelle Lösungen möglich, Berechnung durch befugte Fachperson
Wie wirken sich die Neuerungen des GEG 2024 auf meine Bestandsgebäude aus?
- Anwendungsbereich: Das GEG findet Anwendung auf alle beheizten oder klimatisierten Gebäude, unabhängig von ihrer Nutzung.
- Energetische Anforderungen: Bei Änderungen, Erweiterungen oder Ausbauten müssen Unternehmensgebäude die im GEG festgelegten energetischen Standards erfüllen.
- Es gelten außerdem bestimmte Nachrüstpflichten, wie die Dämmung oberster Geschossdecken oder die Modernisierung alter Heizungsanlagen.
- Für gewerblich genutzte Bestandsgebäude sind Energieausweise vorgeschrieben.
- Besondere Anforderungen: Für Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungs-, Klima- oder kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 kW gelten spezielle Anforderungen, wie die Ausstattung mit Systemen für Gebäudeautomation bis Ende 2024.
Was muss ich beim Neubau eines Betriebsgebäudes in einem Neubaugebiet bei der Heizung beachten?
- Ab Januar 2024 muss neue Heizung zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen
- Verpflichtung für Neubauten, für die ab Januar 2024 Bauantrag gestellt wurde
Was gilt außerhalb von Neubaugebieten?
- Übergangsfristen für Gebäude außerhalb von Neubaugebieten
- Einhaltung der 65-Prozent-Regel ab Juni 2026 (Städte >100.000 Einwohner) bzw. 2028 (kleinere Kommunen)
Welche Förderprogramme gibt es für Heizungen in Gewerbeimmobilien?
Eine GEG-Förderung ist 2024 auch für Unternehmen machbar. Auch wenn die Hauptförderung auf private Haushalte ausgerichtet ist, können auch Unternehmen von bestimmten Förderprogrammen profitieren, insbesondere wenn es um energieeffiziente Sanierungen oder den Einsatz erneuerbarer Energien geht. Sprechen Sie gerne unsere Berater an!
Betrifft mich die Sanierungspflicht des GEG?
Die Sanierungspflicht gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser, die nach dem 1. Februar 2002 erworben oder geerbt wurden. Ausgenommen sind Eigentümer, die ihre Immobilie bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben. Denkmalgeschützte Gebäude sind von der Sanierungspflicht ausgenommen.
Wie funktioniert der Geschwindigkeitsbonus?
- Bis 2028: 20 Prozent Bonus für frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen
- Danach schrittweise Absenkung
- Zusätzlich zur Grundförderung
Wo bekomme ich weitere Infos bzw. Beratung zum Heizungsgesetz?
Gerne beraten die Berater der Fachgruppe Sanierung oder der Projektgruppe Nachhaltigkeit Sie und Ihr Unternehmen. Sie haben auch die Möglichkeit, uns direkt über die Projektanfrage zu kontaktieren.
Was bedeutet GEG?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentrales deutsches Gesetz, das energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude regelt. Es trat am 1. November 2020 in Kraft und ersetzt mehrere vorherige Regelungen, darunter die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).