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Betriebsbedingte Kündigung – Was muss ich beachten?
Wir haben für Sie zusammengefasst, wann eine betriebsbedingte Kündigung für Unternehmen gerechtfertigt ist.
Innerbetriebliche Gründe umfassen verschiedene Szenarien. Eine Firmenschließung, sei es die Schließung des gesamten Unternehmens oder einzelner Abteilungen, führt zwangsläufig zu einem Abbau von Arbeitsplätzen. Ebenso kann die Einschränkung des Betriebs, wie beispielsweise die Umstellung von einem Drei- auf einen Zweischichtbetrieb, dazu führen, dass weniger Personal benötigt wird. Effizientere Fertigungsmethoden, etwa durch die Einführung neuer Maschinen, können den Personalbedarf verringern, da die Produktion effizienter gestaltet wird. Auch die Einschränkung der Produktion, etwa durch die Reduzierung der Produktionsmengen, erfordert weniger Arbeitskräfte. Schließlich können organisatorische Veränderungen, wie die Zusammenlegung von Abteilungen oder andere organisatorische Anpassungen, dazu führen, dass bestimmte Positionen überflüssig werden.
Auch außerbetriebliche Gründe können eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen. Absatzschwierigkeiten, also Probleme beim Verkauf der Produkte, können den Personalbedarf senken. Auftragsmängel, also ein Rückgang oder das Ausbleiben von Aufträgen, reduzieren ebenfalls die Notwendigkeit für bestimmte Arbeitskräfte. Ein Umsatzrückgang bedeutet, dass das Unternehmen möglicherweise nicht mehr in der Lage ist, alle Mitarbeiter zu halten. Ebenso kann ein Gewinnrückgang, wenn die Rentabilität aufgrund zu hoher Kosten nicht mehr gegeben ist, den Abbau von Arbeitsplätzen notwendig machen. Schließlich kann der Wegfall von Drittmitteln, wie beispielsweise in der Forschung oder im Stiftungswesen, dazu führen, dass Stellen gestrichen werden müssen, wenn die finanzielle Unterstützung wegfällt.
Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung:
Dringende betriebliche Gründe: Arbeitgeber müssen genau erklären können, warum bestimmte Entwicklungen zu einem dauerhaften Wegfall von Arbeitsplätzen führen.
Nachweis der Gründe: Betriebliche Gründe müssen im Streitfall vor Gericht belegbar sein.
Dringlichkeit: Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens muss so schlecht sein, dass keine alternativen Maßnahmen möglich sind.
Keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit: Arbeitgeber müssen prüfen, ob der Mitarbeiter auf einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann.
Sozialauswahl: Bei der Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter müssen soziale Kriterien wie Alter und Betriebszugehörigkeit berücksichtigt werden. Wichtig: Eine betriebsbedingte Kündigung darf erst ausgesprochen werden, wenn die unternehmerische Entscheidung bereits getroffen ist. Vorsorgliche Kündigungen sind unwirksam.