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Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes – Chancen für internationale Talente
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ToggleDas neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz verspricht eine bürokratische Erleichterung und beschleunigte Verfahren, um mehr Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland zu locken. In einer Zeit, in der Deutschland Hunderttausende Fachkräfte benötigt, sind diese geplanten Änderungen äußerst relevant. Die Bundesregierung setzt darauf, die Einwanderung aus Ländern außerhalb der EU zu erleichtern und die bestehenden Hürden abzubauen.
Hier sind einige der wichtigsten Neuerungen für Unternehmerinnen und Unternehmer:
Blaue Karte EU: Was ändert sich für Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Staaten?
Die “Blaue Karte EU” ist ein bekanntes Instrument für Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Staaten, um in Deutschland zu arbeiten. Die Reform senkt die Gehaltsschwelle erheblich. Ab jetzt benötigen ausländische Fachkräfte für die “Blaue Karte” nur noch ein Mindestbruttogehalt von 43.800 Euro, während es zuvor 58.400 Euro waren. Dies wird vor allem IT-Profis und Ingenieure erfreuen, da für sie das Mindestgehalt auf rund 39.680 Euro gesenkt wurde. Zudem ermöglicht die Reform Inhabern der “Blauen Karte” einen schnelleren Zugang zur dauerhaften EU-Aufenthaltserlaubnis und erleichtert den Arbeitgeberwechsel sowie den Familiennachzug.
Berufserfahrung als Türöffner
Fachkräfte mit Berufserfahrung können nun leichter in Deutschland arbeiten. Der Berufsabschluss muss nicht mehr zwangsläufig in Deutschland anerkannt werden, was zuvor oft langwierige und bürokratische Verfahren mit sich brachte. Allerdings ist ein Mindestgehalt von über 39.000 Euro erforderlich, wenn das einstellende Unternehmen nicht tarifgebunden ist. In Branchen wie Gastronomie oder Hotellerie bleiben jedoch Nachwuchssorgen bestehen.
Mehr Flexibilität bei der Arbeit
Die Reform ermöglicht es Fachkräften mit einem Abschluss, “qualifizierte Beschäftigungen” auszuüben, die nicht unbedingt ihrer ursprünglichen Qualifikation entsprechen. Dies eröffnet neue Möglichkeiten für Arbeitgeber und erlaubt eine flexiblere Arbeitsplatzgestaltung.
Einführung der Chancenkarte
Für Personen mit ausländischer Berufsausbildung oder Hochschulabschluss wird eine “Chancenkarte” eingeführt, die auf einem Punktesystem basiert. Bei ausreichender Punktzahl (mindestens sechs) und gesichertem Lebensunterhalt können sie diese Karte erhalten. Sie ermöglicht die Jobsuche in Deutschland, Probearbeiten für kurze Zeiträume und Nebenbeschäftigungen.
Auch Chancen für Fachkräfte ohne Berufserfahrung
Die sogenannte Westbalkan-Regelung wird ausgeweitet und unbegrenzt fortgeführt. Das Kontingent erhöht sich auf 50.000 Arbeitskräfte, die aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien nach Deutschland kommen können, ohne eine berufliche Qualifikation nachweisen zu müssen.
Vereinfachte Visaregelungen
Bisher war ein zweckgebundenes Visum erforderlich, um aus den meisten Nicht-EU-Ländern nach Deutschland einzureisen und zu arbeiten. Zukünftig können Fachkräfte auch mit einem Touristenvisum in Deutschland eine “Blaue Karte EU” oder einen anderen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit beantragen.
Familiennachzug und Chancen für Asylbewerber
Die Reform erweitert die Möglichkeiten für den Familiennachzug, nicht nur für Ehepartner und Kinder, sondern auch für Eltern und Schwiegereltern von Fachkräften. Zusätzlich werden Asylbewerbern Wege eröffnet, einfacher in Deutschland zu arbeiten, vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte Qualifikationen und Anforderungen.
Die meisten dieser Regelungen werden in den kommenden Monaten in Kraft treten und könnten dazu beitragen, Deutschlands Bedarf an qualifizierten Fachkräften besser zu decken. Allerdings sind einige Experten besorgt über die Komplexität der Verfahren und die anhaltende Bürokratie. Die Digitalisierung und Vereinfachung dieser Prozesse sind entscheidend, um die Reformen effektiv umzusetzen.