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Neues Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Deutschland: Wichtige Änderungen und Regelungen
Die EU-Whistleblower-Richtlinie forderte, dass bis zum 17. Dezember 2021 nationale Gesetze zum Schutz von Whistleblowern umgesetzt werden sollten. In Deutschland wurde die Umsetzung jedoch verzögert. Der Bundestag verabschiedete eine erste Version des HinSchG am 16. Dezember 2022, aber der Bundesrat verweigerte am 10. Februar 2023 seine Zustimmung.
Erst nach intensiven Verhandlungen im Vermittlungsausschuss erzielten Vertreter von Bundestag und Bundesrat am 9. Mai 2023 einen Kompromiss. Dieser Kompromiss führte zu Änderungen im HinSchG, insbesondere in Bezug auf anonyme Meldungen, Bußgelder und den Anwendungsbereich des Gesetzes.
Nach der Einigung wurde das Gesetz schnell verabschiedet: Der Bundestag stimmte am 11. Mai 2023 den Änderungen des Vermittlungsausschusses zu, und der Bundesrat folgte am 12. Mai 2023. Mit der Zustimmung des Bundesrates wurde das Gesetz am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Inkraftsetzung erfolgte einen Monat nach der Verkündung, also am 2. Juli 2023.
Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG): Wesentliche Punkte der Neuregelungen
Die neue Fassung des HinSchG beinhaltet:
1. Beruflicher Kontext: Informationen über Verstöße sind nur dann im Anwendungsbereich des Gesetzes, wenn sie sich auf den Arbeitgeber oder andere beruflich relevante Stellen beziehen, mit denen der Hinweisgeber Kontakt hatte.
2. Anonyme Meldungen: Die Verpflichtung zur Entgegennahme anonymer Meldungen entfällt. Unternehmen müssen jedoch anonyme Meldungen bearbeiten, wenn sie eingehen. Das Gesetz legt nahe, dass die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugt wird, wenn gegen den Verstoß intern vorgegangen werden kann und keine Repressalien befürchtet werden.
3. Bußgelder: Die maximalen Bußgelder für Verstöße bei der Einrichtung interner Meldestellen wurden von 100.000 auf 50.000 Euro gesenkt. Diese Bußgeldandrohung tritt sechs Monate nach Veröffentlichung des HinSchG in Kraft.
Ziel des HinSchG: Schutz von Whistleblowern und Beweislastumkehr
Das Ziel des neuen Gesetzes ist der Schutz von Whistleblowern und anderen von Meldungen betroffenen Personen. Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Whistleblowern sind verboten. Arbeitgeber müssen künftig nachweisen, dass Maßnahmen gegen Mitarbeiter nicht im Zusammenhang mit der Meldung von Missständen stehen.
Bedingungen für den Schutz von Whistleblowern
Um den Schutz des Gesetzes zu genießen, müssen Whistleblower:
1. Eine „interne“ oder „externe“ Meldung gemacht haben.
2. Glaubwürdige Informationen gemeldet haben.
3. Informationen gemeldet haben, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.
Meldekanäle und interne Meldestellen
Whistleblower haben die Wahl, sich an eine „interne Meldestelle“ im Unternehmen oder an eine „externe Meldestelle“ bei Behörden zu wenden. In Fällen, in denen intern gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und keine Repressalien drohen, sollte die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugt werden.
Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen für Unternehmen
Unternehmen sind verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, die Whistleblowern zur Verfügung steht. Die Pflicht zur Einrichtung richtet sich nach der Mitarbeiteranzahl und gilt ab Juli 2023 bzw. Dezember 2023, je nach Unternehmensgröße.
Verfahren bei internen Meldungen
Die Verfahrensregeln für interne Meldungen umfassen Schritte wie Eingangsbestätigung, Prüfung der Meldung, Kontakt mit dem Whistleblower, Überprüfung der Stichhaltigkeit, Ergreifen von Folgemaßnahmen und Rückmeldung an den Whistleblower.
Rechtsschutz und Fazit
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland zielt darauf ab, Whistleblower zu schützen und die Meldung von Missständen in beruflichen Kontexten zu erleichtern. Es bringt wichtige Änderungen in Bezug auf anonyme Meldungen, Bußgelder und den Anwendungsbereich. Arbeitgeber sollten sich über die neuen Regelungen informieren, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und angemessenen Schutz für Whistleblower bieten.
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